Anforderung
Im Entwurf für das reformierte Arbeitsrecht heißt es:"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch zu erfassen." Der Entwurf schlägt aber auch vor, dass die elektronische Aufzeichnung die bevorzugte Methode zur Dokumentation der Arbeitszeiten sein soll. Dies würde dem Arbeitgeber die Kontrolle der erfassten Arbeitszeiten erleichtern, da das elektronische Format eine bessere Lesbarkeit und IT-gestützte Auswertung der Daten bietet. Dies würde die Wahrscheinlichkeit einer genauen Erfassung der Arbeitszeiten erhöhen.
Wen betrifft das Gesetz?
In einigen Fällen gibt es Ausnahmen für Tarifvertragspartner. So sind beispielsweise kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten von der Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung befreit.
Bestimmte Branchen und Berufe sind von diesen Regelungen ausgenommen, z. B. Chefärzte,Schiffsbesatzungen oder öffentliche kirchliche Dienste. Darüber hinaus sind auch leitende Angestellte und Geschäftsführer von diesen Vorschriften ausgenommen.
Kurz und knapp im Überblick:
- Die elektronische Zeiterfassung muss über einen Browser, ein Terminal oder eine App erfolgen.
- Die Arbeitszeiten müssen täglich am selben Arbeitstag erfasst werden.
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitnehmer Zugang zu einem Zeiterfassungssystem haben und dass die Zeiterfassung ordnungsgemäß erfolgt.