Datenschutz und Sicherheit
EasySecure Deutschland GmbH ist Lieferant verschiedener Dienste, unter anderem:
- EasySecure Software zur Zutrittskontrolle, Zeiterfassung sowie Anwesenheitsregistrierung
- BioStar-Software für Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
Wir legen besonders hohen Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Und deshalb entscheiden wir uns für die beste Absicherung, kooperieren mit den besten Hosting-Anbietern und nutzen die neuesten Technologien.
EasySecure ist ISO27001 zertifiziert und hat speziell ausgebildete Mitarbeiter für Dienstleistungen im Bereich Datenschutz, GDPR und Sicherheit. Wir sind auch Mitglied von NL Digital und der International Association of Privacy Professionals. Diese Mitgliedschaft berechtigt EasySecure zur Unterstützung durch Rechtsexperten, die Beratung und Unterstützung bei Fragen im Bereich des Datenschutzes anbieten.
Als Anbieter von (Cloud-)Diensten für Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und Anwesenheitserfassung bieten wir die Möglichkeit, personenbezogene Daten in unserer Software zu erfassen. Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig und jede Funktion in unserer Software wurde unter diesem Gesichtspunkt entwickelt.
Als Anbieter sind wir nicht dafür verantwortlich, dass unsere Kunden die GDPR-Vorschriften einhalten. Natürlich können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Systeme standardmäßig mit den höchsten Datenschutzeinstellungen ausliefern und dass unsere Produkte alle erforderlichen Tools für die Einhaltung der Vorschriften bieten.
Wir beraten Sie auch gerne bei allen Fragen und bieten Ihnen Standardverträge an, die Ihnen alle Sorgen abnehmen.
Wir informieren Sie gerne persönlich und wenn es für Sie relevant ist. Ihre Interessen sind für uns von größter Bedeutung!
Wir sichern Ihnen zu:
- Wir behandeln Ihre Daten mit Sorgfalt. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten bei uns sicher sind und dass wir als Organisation die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
- Sie zu informieren und Ihnen die richtigen Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, damit Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten können. Wir raten unseren Kunden, sich darauf zu beschränken, nur die notwendigen Daten zu erfassen.
- geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu ergreifen .
- Ihre Daten nicht länger als nötig zu speichern. Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig, und jede Funktion wird unter diesem Gesichtspunkt entwickelt. In unserer Software kann eine Aufbewahrungsfrist eingegeben werden und Ihre Daten werden automatisch aus unserem System entfernt.
- Ihre Daten niemals an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung erforderlich. Wenn wir Ihre Daten aufgrund einer Softwareintegration weitergeben, werden wir Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass sie nicht für andere Zwecke verwendet werden.
- Dass Sie, der Kunde, immer entscheiden, was mit Ihren Daten geschieht. Wir respektieren alle Entscheidungen, die Sie in Bezug auf Ihre Privatsphäre treffen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Daten einzusehen, zu korrigieren, zu sperren, Datenübertragbarkeit zu verlangen und zu löschen.
In diesem Dokument finden Sie weitere Informationen über den DSVGO und unsere (biometrischen) Systeme. In den folgenden Kapiteln werden wir die Verwendung biometrischer Daten für die Zutrittskontrolle und Zeiterfassung sowie alle Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen innerhalb unseres Systems näher erläutern.
Möchten Sie mehr wissen oder können wir Ihnen bei Ihren Datenschutz- und Sicherheitsfragen helfen? Wir helfen Ihnen gerne!
Telefon
+31(0)85 015 0000
Ansprechpartner D. Kalkman & E. Hazelhoff
Anschrift
EasySecure International B.V.
Corkstraat 46
3047 AC Rotterdam
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) ist eine Verordnung, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Durch die DSGVO wird der Schutz personenbezogener Daten in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise geregelt, und in jedem Mitgliedstaat gelten die gleichen Regeln.
Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Ab diesem Datum gelten in der gesamten EU dieselben Vorschriften.
Nach der DSGVO gelten "biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person" als "besondere personenbezogene Daten". Die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahl der verfügbaren "Grundlagen" (Ausnahmen) geringer ist, wobei die wichtigste die ausdrückliche Zustimmung ist. Das "berechtigte Interesse" kann nicht mehr als Grundlage verwendet werden. Die ausdrückliche Einwilligung hingegen schon.
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben eine Stellungnahme zur Einwilligung im Rahmen der DSGVO verfasst, in der sie sich auch mit der Einwilligung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befassen.
In dieser Stellungnahme schreiben die Datenschutzbehörden unter anderem:
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Arbeitgeber niemals auf die Einwilligung als rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung berufen können. Es kann Situationen geben, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig gegeben wurde. Angesichts des Machtungleichgewichts zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern können Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen freiwillig einwilligen, wenn es keinerlei nachteilige Folgen hat, ob sie ihre Einwilligung geben oder nicht. 20 [Beispiel 5] Ein Filmteam wird in einem bestimmten Teil eines Büros filmen. Der Arbeitgeber bittet alle Arbeitnehmer, die sich in diesem Bereich aufhalten, um ihr Einverständnis, gefilmt zu werden, da sie im Hintergrund des Videos erscheinen könnten. Diejenigen, die nicht gefilmt werden wollen, werden in keiner Weise benachteiligt, sondern erhalten für die Dauer der Dreharbeiten einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Ort im Gebäude.
Das hier genannte Beispiel betrifft Filmarbeiten in einem Büro, in dem den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, vorübergehend an einer anderen Stelle zu arbeiten. Das ist gut vergleichbar mit der Möglichkeit eines Fingerabdruckscans, bei dem auch die Möglichkeit besteht, eine Karte oder einen Code zu verwenden.
Kurz gesagt: Arbeitgeber können um Einwilligung zur Verarbeitung von biometrischen Daten ersuchen, solange sie darüber hinaus eine angemessene Alternative anbieten.
Sie können Ihren Mitarbeitern jederzeit eine Alternative anbieten. Unsere biometrischen Systeme können bei ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden. Unsere gesamten Scanner verfügen auch über einen Kartenleser und eventuell über ein Code-Eingabegerät.
Ihre Mitarbeiter haben mit unseren Systemen die Möglichkeit, ihre Finger oder ihr Gesicht registrieren zu lassen oder mit einer Karte bzw. einem Code zu arbeiten. Wenn der Mitarbeiter keine weitere Karte bei sich tragen und sich auch keinen Code merken möchte, kann man zur leichteren Bedienung auf unsere kodierten biometrischen Templates zurückgreifen. Der Mitarbeiter hat bei der Art der Authentifizierung die freie Entscheidung.
Darüber hinaus sind unsere Systeme streng gesichert; wir speichern keine Fingerabdrücke, sondern kodierte Templates. Aus diesen Templates lässt sich zu keinem Zeitpunkt eine Abbildung Ihres Fingerabdrucks rekonstruieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 4 dieses Dokuments.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Mitarbeiter häufig ihre Einwilligung zur Verwendung ihres biometrischen Templates geben. Aus dem Template lässt sich also kein Abdruck Ihres Fingers oder Gesichts herleiten, andererseits ist deren Verwendung besonders bequem. Denn eine Karte bzw. einen Code können Sie leicht verlieren oder vergessen, bzw. Sie haben diese nicht immer bei der Hand. Dabei muss es sich aber immer um eine freie Entscheidung handeln. Die Vorteile von Biometrie behandeln wir ausführlich in Kapitel 2.
Komfort:
Sie haben den Schlüssel immer bei sich. Es ist nicht erforderlich, eine weitere Karte bei sich zu tragen oder sich einen Code zu merken.
Komfort:
Das Template ist kodiert. Sie können schnell und einfach die Türen öffnen oder die Anwesenheit registrieren, ohne dass aus diesen Daten Ihr tatsächlicher Fingerabdruck hergeleitet werden könnte. Einfach und sicher!
Sicherheit:
Mithilfe von Biometrie wissen Sie jederzeit, wer im Objekt anwesend ist, beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Evakuierung oder anderen Vorkommnissen.
Sicherheit:
Mithilfe von Biometrie wissen Sie jederzeit, wer Zugang zu welchem Raum hat. Sobald eine Person keinen Zugang mehr zu Ihren Systemen oder Ihrem Objekt bekommen soll, lässt sich dieser Zugang auf Knopfdruck sperren. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass nur Personen mit den entsprechenden Nachweisen sensible Bereiche betreten.
Sicherheit:
Verloren gegangene oder weitergegebeneKartenoder Anhänger stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Schließlich weiß man nie, wer Zugang hat und wo und wann eine Zugangskarte verloren gegangen sein könnte. Mit biometrischen Verfahren wird die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erhöht und Diebstahl verringert.
Sicherheit:
Die Zugangscodes kennen oft mehr Menschen, als Sie denken. Es gibt keinen richtigen Überblick, wer im Objekt anwesend ist und wer Zugang zu welchem Bereich hat. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nimmt zu und Diebstahl nimmt ab.
Zeitersparnis:
Kein unnötiger Verwaltungsaufwand. Großunternehmen investieren viel Arbeitszeit in die Verwaltung der Zutrittskontrolle sowie der Zeit- und Anwesenheitserfassung. Es ist keine Zeit mehr erforderlich für die Ausgabe neuer Karten und Codes, und die Informationen sind jederzeit zutreffend und aktuell.
Kosteneinsparungen
Durch die Verwendung von Biometrie gewinnen Sie Zeit bei der Verwaltung Ihrer Systeme für Zutrittskontrolle, Zeit- und Anwesenheitserfassung. Darüber hinaus müssen keine oder weniger Zugangskarten angeschafft werden, und es befinden sich weniger Karten im Umlauf. Das ist übrigens auch besser für die Umwelt.
Informationen:
Ihnen stehen in Echtzeit Informationen zu Ihren gesamten Systemen zur Verfügung. Sie können sofort den Stand eines Projekts abrufen, sich die Anwesenheit anzeigen lassen oder sehen, ob ein Mitarbeiter für betriebliche Notfallhilfe in Ihrem Objekt anwesend ist.
Kombination:
Die ideale Ausgestaltung von Zutrittskontrolle, Zeit- und Anwesenheitserfassung umfasst verschiedene Komponenten. Verwenden Sie beispielsweise unsere biometrischen Scanner für sensible Lagerzugänge und Serverräume und an anderen Türen unsere Kartenleser. Unsere gesamten Scanner lassen sich miteinander kombinieren.
Im November 2019 veröffentlichte die Datenschutzbehörde die endgültige DPIA-Liste. Diese Liste enthält alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment, DPIA) erforderlich ist. Die Verwendung von Biometrie wurde ebenfalls zu dieser Liste hinzugefügt.
Dies bedeutet, dass Sie einen DPIA bereithalten müssen, wenn Sie unsere biometrischen Systeme verwenden oder verwenden werden.
Die Datenschutzfolgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist ein Instrument, um die Datenschutzrisiken der Datenverarbeitung im Voraus zu identifizieren und anschließend Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen können.
Wir haben von unseren Anwälten ein DPIA-Beispiel erstellen lassen, um Ihnen mit dem richtigen Format und den erforderlichen Informationen zu helfen.
Fühlen Sie sich frei, uns zu kontaktieren, um das Dokument zu erhalten.
Telefon
+31(0)85 015 0000
Ansprechpartner D. Kalkman & E. Hazelhoff
Anschrift
3047 AC Rotterdam
EasySecure International B.V.
Corkstraat 46
Ein neues europäisches Gesetz wird 2025 in Kraft treten. Die NIS2 (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) basiert auf der europäischen NIS2-Richtlinie. Was beinhaltet dieses Gesetz? Und für wen ist dieses Gesetz anwendbar?
Die NIS2 (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) ist ein europäisches Gesetz, das die Sicherheit digitaler Netzwerke und Informationssysteme regelt.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit digitaler Netzwerke und Informationssysteme zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu gewährleisten.
Dies gilt sowohl für bestimmte Organisationen als auch für deren Lieferanten. Im Jahr 2018 wurde ihr Vorgänger, die NIS1-Richtlinie, in Europa eingeführt. Dieses Gesetz galt hauptsächlich für Anbieter digitaler Dienste und wichtige Anbieter in Schlüsselsektoren. Die neue NIS2-Richtlinie fügt eine Reihe von Sektoren hinzu.
- Lesen Sie den folgenden Artikel für weitere Informationen über unsere Systeme und die NIS2-Verordnung
Fragen?
Haben Sie Fragen zur NIS2-Richtlinie? Wir helfen Ihnen gerne beim Einstieg und stellen Ihnen Informationen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch, damit wir Sie bestmöglich beraten können.
Telefon
+31(0)85 015 0000
Ansprechpartner D. Kalkman & E. Hazelhoff
Als Lieferant von (Cloud-) Diensten für Zutrittskontrolle, Zeit- und Anwesenheitserfassung bieten wir die Möglichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten in unserer Software. Ihre Privatsphäre ist uns ausgesprochen wichtig, und alle Funktionen in unserer Software wurden aus dieser Perspektive entwickelt.
Als Lieferant sind wir nicht dafür verantwortlich, dass unsere Kunden die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Natürlich können Sie darauf zählen, dass Ihre Systeme standardmäßig mit den strengsten Datenschutzeinstellungen geliefert werden und unsere Produkte alle Werkzeuge bieten, die zur Einhaltung erforderlich sind. Außerdem beraten wir Sie gern zu den verschiedensten Fragen und bieten Standardverträge an, um Sie zu entlasten.
Privacy by Design:
Bei der Entwicklung unserer Software stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Funktionen vorhanden sind, um Ihre Privatsphäre zu schützen.
Datenschutz durch Voreinstellung:
Unsere Software wird standardmäßig mit strengen Datenschutzeinstellungen ausgeliefert. Dazu gehört beispielsweise eine strenge Passwortverwaltung, die automatische Löschung von Protokolldaten und die automatische Löschung inaktiver Benutzer. Selbstverständlich können diese Einstellungen an Ihre Wünsche angepasst werden.
Weitere Informationen über die Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen finden Sie in den folgenden Kapiteln.
Wir legen besonders hohen Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Und deshalb entscheiden wir uns im Rahmen unserer Software für Zutrittskontrolle, Zeit- und Anwesenheitserfassung für die beste Absicherung, kooperieren mit den besten Hosting-Anbietern und nutzen die neuesten Techniken.
Jedes Release unserer Software durchläuft festgelegte Prozesse von der Entwicklung über die Qualitätskontrolle bis zu internen Testverfahren. Darüber hinaus lassen wir die Absicherung unserer Software jedes Jahr von einer externen Stelle testen, um die Qualität zu gewährleisten. Die EasySecure-Software wird in den Rechenzentren von Cyso gehostet.
- Ein 1997 geründetes niederländisches Unternehmen.
- Zertifiziert nach ISO 20000, ISO 27001, NEN 7510, ISO 9001, OHSAS 18001; PCI-DSS; ISO 14001
- Sämtliche Daten werden in den Niederlanden gespeichert.
- Beschäftigt ausschließlich zertifizierte und überprüfte Mitarbeiter.
- Ständige Sicherheitskontrollen
- Ständige Überprüfung der Infrastruktur
- Kein einzelner Ausfallpunkt ("single point of failure").
- Verschiedene Fallback-Szenarien stehen zur Verfügung.
Der Missbrauch Ihrer Daten durch böswillige Parteien ist eine ernsthafte Bedrohung, die verhindert werden muss. Wir ergreifen die richtigen Maßnahmen, damit unsere Software gut geschützt ist.
Möchten Sie mehr über das Thema erfahren? Dann lesen Sie den folgenden Artikel:
Die Datenübertragung unserer Scanner ist streng gesichert. Alle Scanner verwenden 256-Bit Advanced Encryption Standard (AES), SHA-256 und OSDP v2.
Das bedeutet, dass die gesamte Datenübertragung verschlüsselt ist und vom Scanner zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf Ihre persönlichen Daten gezogen werden können.
Möchten Sie mehr über das Thema erfahren? Dann lesen Sie den folgenden Artikel:
Wenn von Datenschutz und Biometrie die Rede ist, müssen wir uns sofort überlegen, auf welches System wir uns beziehen. Staatliche Systeme (z. B. bei der Polizei oder für Ihren Reisepass) basieren auf einem System, in dem Bilder gespeichert werden. Und wenn diese Systeme in die falschen Hände geraten oder missbraucht werden, kann die Privatsphäre der Menschen verletzt werden.
Die kommerziellen Systeme von EasySecure, wie IdentySoft und BioStar, verwenden einen Algorithmus,und damit lässt sich der tatsächliche Abdruck nicht herleiten..
Unsere Systeme scannen einen Fingerabdruck oder ein Gesicht, und dieses Bild wird bereits im Scanner in ein Template umgewandelt. Dieses Template ist das Ergebnis eines Algorithmus und besteht aus einer 364-stelligen Zahl. Zusätzlich zu seiner Patentierung ist dieser Algorithmus auch noch durch Verschlüsselung gesichert (AES 256).
Selbst wenn die Verschlüsselung geknackt würde, müsste immer noch der Algorithmus überwunden werden. Und selbst wenn der Algorithmus überwunden worden wäre, wäre es immer noch nicht möglich, aus dem gespeicherten Ergebnis einen Originaldruck zu erstellen.
Es ist also unmöglich, aus einem in unseren Systemen gespeicherten Template die Abbildung eines Fingerabdrucks herzustellen, den man dann mit einer anderen Datenbank oder gefundenen Abbildung vergleichen kann.
Möchten Sie mehr über Ihre Privatsphäre und unsere biometrischen Vorlagen erfahren? Lesen Sie den folgenden Artikel:
EasySecure gibt Ihre Daten zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Lieferung des verlangten Dienstes konkret notwendig. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie die Integration von zwei Software-Paketen erreichen wollen.
Unsere Software lässt sich mit verschiedenen Paketen für Planung, Schließfachverwaltung oder Reservierungssystemen integrieren. Auf Wunsch können wir auf der Grundlage eines Vertrags für unsere Kunden eine Kopplung herstellen.
Wenn wir Ihre Daten an Dritte weitergeben, sorgen wir u. a. dafür (mit einem Vertrag), dass Ihre Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Außerdem sorgen wir dafür, dass Ihre Daten immer mit der höchstmöglichen Absicherung verarbeitet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Sichern und Aufbewahren“.
Unsere Software verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Mit Cookies können wir Ihre Präferenzen und Einstellungen speichern und Ihre Anmeldung ermöglichen.
Dabei geht es beispielsweise um das automatische Ausfüllen bestimmter Formulare in Ihrer Software-Umgebung, damit Sie nicht mehrfach die gleichen Angaben eintragen müssen. Normalerweise verfügt Ihr Internet-Browser über verschiedene Möglichkeiten, Cookies zu verwalten und abzulehnen.
Sie bestimmen jederzeit, was mit Ihren eigenen personenbezogenen Daten geschieht. Wir respektieren sämtliche Entscheidungen, die Sie in Bezug auf die Privatsphäre treffen. Sie haben jederzeit Recht auf Auskunft, Korrektur, Sperrung, Datenübertragbarkeit und Löschung Ihrer Daten. Dazu können Sie einen entsprechenden Antrag bei uns stellen. Verwenden Sie bitte die Kontaktdaten unten.
Als Software-Lieferant haben wir Funktionen integriert, mit denen unsere Kunden die Möglichkeit haben, die gespeicherten Daten eines Benutzers sofort aufzurufen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten sofort aus dem System zu löschen.
Sie haben als Benutzer unserer Software einen Antrag auf Auskunft, Korrektur, Sperrung, Datenübertragbarkeit oder Löschung erhalten und haben Fragen dazu? Wir unterstützen Sie gern!
Sie können sich auf folgenden Wegen an uns wenden:
Telefon
+31(0)85 015 0000
Ansprechpartner D. Kalkman & E. Hazelhoff
Anschrift
EasySecure International B.V.
Corkstraat 46
3047 AC Rotterdam
Zur Verhinderung von Missbrauch setzen wir uns mit Ihnen nach einem Antrag in Verbindung, um Ihre Identität zu überprüfen
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gern weiter. Sollten Sie allerdings mit uns gemeinsam keine Lösung finden, haben Sie aufgrund der Datenschutzgesetzgebung auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz einzureichen. Das ist in den Niederlanden die Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens.
Sie können sich diesbezüglich an die Behörde für personenbezogene Daten wenden.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Zuständigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn ein Unternehmen zur Verarbeitung ein anderes Unternehmen hinzuzieht. „Auftragsverarbeitungsvertrag“ ist ein Begriff aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Bei der DSGVO handelt es sich um eine Datenschutz-Verordnung, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Dank der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten in allen Ländern der EU in gleicher Weise geregelt, und in allen Mitgliedstaaten gelten die gleichen Vorschriften.
Laut DSGVO muss der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Vereinbarungen mit den Auftragsverarbeitern dieser Daten treffen. Als Lieferant bieten wir in unserer Software entsprechende Unterstützung und können uns eventuell mit Ihnen anmelden bzw. in Ihre Software-Umgebung Einsicht nehmen. Damit sind wir ebenfalls Auftragsverarbeiter Ihrer Daten.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist der Vertrag zwischen Ihnen als Verantwortlichem und dem Auftragsverarbeiter. Darin wird unter anderem geregelt, wie der Auftragsverarbeiter mit den personenbezogenen Daten umzugehen hat und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Auch in diesem Punkt wollen wir Ihnen gern die Arbeit abnehmen, und deshalb haben wir Standardverträge erstellt, die Sie verwenden können.
Sie haben Interesse an unserem Standardvertrag oder anderweitige Fragen? Dann können Sie sich gern an uns wenden!
Telefon
+31(0)85 015 0000
Ansprechpartner D. Kalkman & E. Hazelhoff
Anschrift
EasySecure International B.V.
Corkstraat 46
3047 AC Rotterdam
Wir können die vorliegende Erklärung zu Sicherheit und Datenschutz bei uns von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und in unsere Software aufgenommen. Deshalb ist es empfehlenswert, diese Datenschutzerklärung regelmäßig abzurufen, damit Sie über eventuelle Änderungen informiert sind.
Diese (überarbeitete) Erklärung ist am 25 Juni 2019 in Kraft getreten.